Wir sind eine Wahlarztordination und haben keinen Vertrag mit den Krankenversicherungen. Für medizinisch notwendige Untersuchungen müssen die Krankenversicherungen Ihnen einen Betrag rückerstatten, den sie auch an Vertragsärzte („Kassenärzte“) für die gleiche Behandlung zahlen müssten. Davon werden allerdings 20% des Betrages als Verwaltungskosten abgezogen. Dieser Betrag ist zumeist geringer als die Kosten, die wir Ihnen verrechnen müssen. Diese Rückerstattung funktioniert meistens problemlos.
In manchen Regionen jedoch gibt es immer wieder Probleme und die Krankenkassen bezahlen den Ihnen zustehenden Betrag nicht aus. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, eine bescheidmäßige Ausfertigung der Begründung zu verlangen, die Sie dann beeinspruchen können. Ein Formular dazu finden Sie hier.