Kein Hinweis auf gesundheitliche Gefährdung für das ungeborene Kind bei Tragen von FFP2 Masken

Kein Hinweis auf gesundheitliche Gefährdung für das ungeborene Kind bei Tragen von FFP2 Masken

Mit einer neuen Verordnung wird ab dem 25.01.2021 das Tragen von FFP2 Schutzmasken in allen öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. Bei einer kleinen Anzahl von Studien konnte gezeigt werden, dass das Tragen dieser Maske keinen Einfluss auf die Sauerstoffsättigung des mütterlichen Blutes von schwangeren Frauen und damit auf die Sauerstoffversorgung des Kindes hat. Aus diesem Grund wird von Fachgesellschaften empfohlen, dass auch schwangere Frauen sich und andere durch das Tragen einer FFP2 Maske vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus schützen.